Wenn Sie jetzt mit dem Bausparen beginnen, ...
wird Ihr Guthaben in der Ansparphase attraktiv verzinst. Zusätzlich sichern Sie sich ein zinsgünstiges und stabiles Darlehen.
- Setzten Sie das angesparte Kapital flexibel ein: Ein Bausparvertrag kann nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden, sondern auch z. B. für Modernisierung und Sanierung, Hypothekenablösung, Grundstücks- und Erschließungskosten oder zur Auszahlung von Miterben einer Immobilie.
- Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen großen Topf, daraus wir dann bei Bedarf das angesparte Eigenkapital und das Bauspardarlehen entnommen.
- Wenn das Mindestsparguthaben, ca. 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht hat, kann der Bauherr über die gesamte Bausparsumme verfügen.
- Wenn man sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss man eine wohnwirtschafltiche Verwendung nachweisen.
Bei Verzicht auf das Dahrlehen muss man die wohnwirtschaftliche Verwendung nur nachweisen, wenn die Bindungsfrist von 7 Jahren noch nicht abgelaufen ist und der Bausparer Prämien bekommen hat.
Bei Bauparverträgen, die ab 1. Jaanur 2009 abgeschlossen wurden, gilt:
die Prämien gibt es nur noch bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung. Es sei denn, der Bausparer/ -in hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Und bei einem Bausparvertrag können Sie gleichzeitig zwei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage!
Wenn sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen, können Sie trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Dabei muss der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag Ihres Gehaltes direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen.