Lexikon -Fahrzeugsrechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zur Fahrerrechtsschutzversicherung ist diese Versicherung nicht personengebunden. Stattdessen ist ein bestimmtes Kfz versichert, wobei keine Rolle spielt, wer das Fahrzeug gesteuert hat.

siehe:Verkehrsrechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung

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