Lexikon -Gewährleistung


Die Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch eines Käufers gegenüber einem Händler, der aus dem Kaufvertrag resultiert. Unter einer Gewährleistung versteht man eine gesetzlich geregelte Sachmängelhaftungsfrist.

In der Gesetzgebung greift die so genannte Mängelhaftung oder Gewährleistung, wenn der Verkäufer dem Käufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren zwischen beiden Parteien auf 12 Monate gekürzt werden. Der Verkäufer haftet in der Zeit für alle Mängel, auch wenn diese erst nach dem Kauf bemerkt werden. 

Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweispflicht. Nun muss der Käufer nachweisen, dass bereits zum Kaufzeitpunkt die Ware mangelhaft gewesen ist.

Der Verkäufer hat nach der Reklamation der Ware verschiedene Möglichkeiten. Es besteht die Pflicht auf Nacherfüllung: Der Verkäufer muss die mangelhaft gelieferte Sache entweder reparieren (Nachbesserung) oder neu liefern (Nachlieferung). Durch einen Austausch oder eine Reparatur bekommt man gleichwertigen Ersatz. Hier kann der Käufer wählen, ob er ein neues Gerät haben möchte oder ob eine Reparatur ausreicht. Nach zwei gescheiterten Versuchen der Nacherfüllung kann der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder auf eine Minderung das Preises bestehen. Unter Umständen hat man sogar einen Anspruch auf Schadensersatz. Fallen bei der Nacherfüllung Kosten an, etwa weil ein Produkt an den Hersteller zurückgeschickt werden muss, hat diesen Mehrbetrag laut BGB ausschließlich der Verkäufer zu tragen.

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