Lexikon -Pflegezusatzkosten

Die Pflegezusatzkostenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent die Restkosten der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege bei Pflegebedürftigkeit.

  • Zu beachten ist, dass einige Versicherer Wartezeiten z.B. von drei Jahren und eine Mindestpflegebedürftigkeit z.B. von 6 Monaten als Bedingung haben.
Der Versicherer leistet die zusätzlichen Pflegekosten bis zum vereinbarten Höchstsatz. Der Patient und seine Familie können die finanziellen Aufwendungen so besser kalkulieren.

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