Lexikon -Privatarzt


Bei Privat-Ärzten handelt es sich um Mediziner, die nicht über eine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen verfügen.
Diese Ärzte behandeln nur gegen Rechnung.

In vielen Fällen handelt es sich um Spezialisten, die über einen großen Kundenstamm an Privatpatienten verfügen oder/und sich durch Vorgaben der Krankenkassen in ihrer Tätigkeit eingeschränkt fühlen und deshalb ihre kassenärztliche Zulassung zurückgegeben haben.

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte.

siehe:
GOÄ
Privatklink

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