Lexikon -Produkthaftpflichtversicherung

Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung industrieller Betriebe und des Großhandels auf ganz bestimmte Schadenersatzansprüche. Fehlt dem Produkt z.B. eine zugesicherte Eigenschaft, können Vermögensschäden, die dadurch entstehen, über eine erweiterte Produkthaftpflicht abgesichert werden.

Unter Produkthaftpflicht versteht man die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden aus der Benutzung eines von ihm in den Verkehr gebrachten fehlerhaften Produktes. Diese Haftung gilt für Personen- und Sachschäden.

Bei der erweiterten Produkthaftpflicht handelt es sich um eine Deckungserweiterung zur Produkthaftpflicht zur Absicherung von entstandenen Vermögensschäden, wenn dem Abnehmer oder Verwender eines Produktes finanzielle Verluste aus Fehlfunktionen entstehen.
Besonders wichtig ist dies für Unternehmen, welche hauptsächlich in der Fertigung von Teilen tätig sind, welche als Bauteile in Erzeugnisse Dritter weiterverbaut (oder vermengt oder vermischt) werden (Stillstand der Produktionskette, fehlerhaftes Produkt muss ausgetauscht werden,…).
Für den entstandenen Ausfall haftet der Hersteller/Lieferant des schadhaften Teilproduktes.

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