Lexikon -Rentenversicherung

Die Rentenversicherung soll nach einem langen Erwerbsleben, im Alter den Lohn ersetzen und somit den persönlichen Lebensstandard sichern. Alle Erwerbstätigen sind Gesetzliche Rentenversicherungs - Mitglieder.
Jeder, der ein festes Arbeitsverhältnis hat, ist somit pflichtversichert. Träger der Rentenversicherung sind:

  • Für Angestellte die ---> Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin
  • Für Arbeiter die ---> Landesversicherungsanstalten (LVA), sowie die Seekasse in Hamburg und die Bahnversicherungsanstalt in Frankfurt (Main)
  • Für Bergbaubeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijob) die Knappschaftsversicherung: Bundesknappschaft in Bochum
Die Rente wird nach dem Umlagesystem, auch Generationenvertrag, behandelt. Die eingenommenen Beitragszahlungen der pflichtversicherten Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Problem: Immer weniger Beitragszahler in Folge gesunkener Geburtenrate, längeren Studien- und Ausbildungszeiten und anhaltend hoher Arbeitslosigkeit, finanzieren immer mehr Rentner aufgrund des niedrigeren Rentenalters und der gestiegenen Lebenserwartung.
Das ist auf Dauer nicht mehr finanzierbar, es folgen Leistungskürzungen bei allen künftigen Rentenempfängern. Deshalb wird der Einstieg in die kapitalgedeckte Private Altersvorsorge empfohlen.



siehe: Rietser-Rente,
Rürup-Rente,
Altersvermögensgesetz,
Rente,
Rentenversicherung für Selbstständige

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