Lexikon -Rückreisekosten

Erstattet werden die Mehrkosten des Versicherungsnehmers für eine vorzeitige Rückkehr von der Dienst- oder Urlaubsreise zum Versicherungsort aufgrund eines versicherten Schadens. Die Anwesenheit des Versicherungsnehmers bei der Schadenregulierung sollte in diesem Fall erforderlich sein.


Die Fahrtkosten für die Rückreise wegen eines Versicherungsfalles werden ggf. ab einer vereinbarten Mindestschadenhöhe übernommen.

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