Lexikon -Sachschaden

Bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensfällen unterschieden: Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Im Sinne der Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Substanzschädigung oder der Vernichtung von Sachen um Sachschäden. Das Abhandenkommen von Sachen wird in der Haftpflichtversicherung als Vermögensschaden betrachtet.

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