Lexikon -Schadenversicherung

Die Schadenversicherung ist eine Form der privatrechtlichen Versicherung. Die Schadenversicherung deckt bei Eintritt eines versicherten Ereignisses einen konkret meßbaren Schaden. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe und vertraglich en Festlegungen (Selbstbeteiligung, Höchstentschädigung, Abzügen wegen Abnutzung).

Das Bereicherungsverbot soll verhindern, dass der Versicherungsnehmer mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommt.

Folgende Schäden werden über eine Schadenversicherung versichert:

  • Personenschäden (z.B. in der Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung)
  • Sachschäden (z.B. in der Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung)
  • Vermögensschäden (z. B. in der Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kreditversicherung)


siehe: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung

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