Lexikon -Schlüsselschaden

Einige Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz gegen den Verlust von Schlüsseln an. Dieser, meist beitragspflichtige, Zusatzschutz wird häufig Berufsgruppen angeboten, die von ihren Auftraggebern Dienstschlüssel erhalten (z.B. Lehrer oder Hausmeister).

Auch für die Schlüssel zur gemieteten Wohnung gibt wes bei der Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit zur Erweiterung.

Beim Verlust eines Schlüssels kommt das Schloss eigentlich nicht zu Schaden; deshalb liegt immer ein Vermögensschaden und kein Sachschaden vor. Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz einer Schließanlage einschließlich vorläufiger Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss oder Objektschutz (zeitlich begrenzt).

Für den Schlüsselschaden (oder Schlüsselverlust) stellen die meisten Versicherer nur eine begrenzte Summe zur Verfügung.

Folgeschäden, die sich mittelbar aus dem Schlüsselschaden ergeben (Diebstahl, Einbruch), wird kein Versicherungsschutz gewährleistet.

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