Lexikon -Sehvermögen

Die gesamte Leistung des Sehorganes (Auge) und die zugehörigen Gehirnzentren definieren das Sehvermögen. Dazu gehört nicht nur die Sehschärfe, sondern ebenfalls das Sehen im Dunkeln und in der Dämmerung sowie das Farben- und 3D- Sehen.

Im Rahmen der Schwere-Krankheiten-Versicherung sowie der Grundfähigkeitsversicherung zählt der Verlust des Sehvermögens zu den versicherten Risiken. In der Regel muss ein vollständiger oder fast vollständiger Verlust des Sehvermögens eintreten, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben. Die Minderung darf nach aktuellem medizinischen Wissensstand nicht behebbar sein und muss voraussichtlich auf Dauer fortbestehen. Auch eine hochgradige Einschränkung des Gesichtsfeldes kann den Eintritt des Versicherungsfalles bewirken.

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