Lexikon -Selbstbehalttarif

Sogenannte Selbstbehalt-Tarife wurden im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählen zu den Wahltarifen. Die Krankenversicherung gewährt niedrigere Beiträge, wenn der Versicherte sich verpflichtet, gesundheitliche Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu zahlen.

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