Lexikon -Sterbegeldversicherung

Ab dem 01.01.2004 wurde das Sterbegeld vollständig aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Mit einer Sterbegeldversicherung erhält man einen lebenslangen Versicherungsschutz auf die Begräbniskosten. Hier einige Anforderungen und Hinweise zum Abschluss dieser Versicherung:

  • Mindestalter 45 Jahre, Höchstalter 75 Jahre
  • Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr, danach beitragsfrei
  • wählbare Versicherungssumme, z.B. 5.000 EUR, 7.500 EUR ...
  • vereinfachte bzw. teilweise keine Gesundheitsprüfung
  • bei Unfalltod Auszahlung der vollen Versicherungssumme

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