Lexikon -Treuhänder

Um die Erfüllbarkeit bestehender Versicherungsverträge zu gewährleisten, ist das Vermögen von Versicherungsunternehmen "gebunden".

Der Treuhänder überwacht den Deckungsstock, eine bilanzierte Rückstellung für zu erwartende Leistungen. Unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes wird der Treuhänder vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens bestellt.

Die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung unbedingt erforderlich. Nach neuem Versicherungsrecht kann die Aufsichtsbehörde nur noch nachträglich einschreiten.

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