Lexikon -Umlageverfahren

Eine Finanzierungsart der Sozialversicherungen ist das Umlageverfahren. Dabei werden die Versicherungsleistungen sofort aus den Beitragseinnahmen getragen, was eine Kapitalbildung und Überschussbeteiligung unmöglich macht. Die Gesetzliche Rentenversicherung gilt als Beispiel für das Umlageverfahren und damit verbunden der sogenannte Generationenvertrag.



siehe:Kapitaldeckung

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