Lexikon -Unfallversicherungsträger

Unfallversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht, führen jedoch die ihnen durch das Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung mit Hilfe von Selbstverwaltungsorganen durch. Es gibt ca. 108 Versicherungsträger:

  • 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (einschl. See-Berufsgenossenschaft)
  • 20 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
  • 53 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (darunter: 18 Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, 4 Ausführungsbehörden des Bundes und 15 der Länder).

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