Lexikon -Wahltarife

Wahltarife wurden im Zuge des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" eingeführt. Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, ist mindestens drei Jahre an den Anbieter gebunden.
Zu den Wahltarifen zählen: Hausarzttarif, Selbstbehalttarif, Kostenerstattungstarif oder auch die integrierte Versorgung.

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